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Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Rheinland-Pfalz 99140001060004, 99140001060004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060004, 99140001060004

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architektenkammer (Synonym), Stadtplanerkammer (Synonym), Innenarchitekt (Synonym), Architekt (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Stadtplaner (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym), Architektenkammer Hessen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

deutsche Kapitalgesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Volltext

Gemäß § 3 Abs. 4 des Architektengesetzes darf eine Kapitalgesellschaft eine Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Architektengesetz, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie unter dieser Bezeichnung in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag (Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift);
  • die Bestellung des/der Geschäftsführer in beglaubigter Form;
  • Anmeldung zum Handelsregister oder Handelsregisterauszug;

der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus dem Gegenstand des Unternehmens ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 8 Abs. 2 Architektengesetz.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:

  • Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
  • Gegenstand des Unternehmens muss die Wahrnehmung von Berufsaufgaben i.S.d. § 1 Architektengesetzes sein;
  • Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Beachtung der Berufspflichten (§ 2 Architektengesetz);
  • Kapital- und Stimmanteile sowie Geschäftsführungsbefugnis müssen mindestens zur Hälfte bei Berufsangehörigen liegen. Die restlichen Anteile dürfen lediglich beratende Ingenieure innehaben.

Kosten

Gebühr: 420€

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. Die an einer Gesellschaft beteiligten Berufsangehörigen sind lediglich als „natürliche Personen“ Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Frist

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.