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Architektenliste Eintragung löschen

Rheinland-Pfalz 99140001064000, 99140001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001064000, 99140001064000

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung löschen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gartenarchitekt (Synonym), Stadtplanerliste (Synonym), Liste (Synonym), Stadtplaner (Synonym), Verzeichnis (Synonym), Architekt (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym), Architektenliste (Synonym), Innenarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 250€ - 630€

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Stelle

Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden