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Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen

Rheinland-Pfalz 99137001080000, 99137001080000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99137001080000, 99137001080000

Leistungsbezeichnung

Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hochwasser (Synonym), Tornado (Synonym), Finanzielle Hilfen (Synonym), Elementarschäden (Synonym), Waldbrand (Synonym), Erdbeben (Synonym), Hochwasserhilfe (Synonym), Sturm (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Katastrophenschutz (137)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Katastrophenhilfe (1160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2020

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Sie haben einen existenzbedrohenden Schaden aus einer überregional greifenden Naturkatastrophe erlitten (Elementarschaden)? Dann können Ihnen staatlich finanzierte Hilfen gewährt werden.

Volltext

Unter der Voraussetzung eines vom Ministerium des Innern und für Sport (MdI) festgestellten Elementarereignisses können Sie, wenn ihr Privathaushalt einen existenzgefährdenden Schaden erlitten hat, eine

Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von max. 2.500 Euro je Haushalt beantragen.

Die Soforthilfe bei existenzieller Notlage soll in Härtefällen helfen, insbesondere

  • unmittelbare Beeinträchtigungen durch den Verlust einer Unterkunftsmöglichkeit zu überbrücken und/oder,
  • Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen und/oder,
  • die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen Familienangehörigen zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antragsformular sind die notwendigen Erklärungen abzugeben. Im Übrigen sind Nachweise zur Erläuterung des Schadensumfanges beizufügen.

Voraussetzungen

  1. Bei ihnen liegt ein existenzgefährdender Schaden vor.
  2. Es ist ein größerer Personenkreis von dem Schadensereignis betroffen (Feststellung eines Elementarereignisses durch das MdI)
  3. Es handelt sich um einen nicht versicherbaren Schaden bzw. es darf keine Überkompensation durch Leistungen Dritter entstehen.
  4. Ihr Lebensmittelpunkt ist in Rheinland-Pfalz

Kosten

Es fallen für Sie keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermittelt bei außergewöhnlichen Elementarereignissen in Rheinland-Pfalz aufgrund der ihr vorliegenden Lageinformationen und Meldungen die betroffenen Schadensregionen (Landkreise / Kreisfreie Städte) und teilt dies dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung des Elementarereignisses mit.

Die Feststellung des MdI über ein Elementarereignis und die Gewährung von Soforthilfen werden mit der Frist für die Antragstellung im Internet auf der Homepage der ADD Rheinland-Pfalz sowie im BKS-Portal Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Die Landkreise und kreisfreien Städten bearbeiten die Anträge auf Soforthilfe schnellstmöglich nach Antragstellung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.

Frist

Die finanziellen Hilfen müssen Sie innerhalb eines Monats nach Feststellung des Elementarereignisses durch das Ministerium des Innern und für Sport beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und auf dem BKS-Portal.

Rechtsbehelf

Sind Sie mit einer Ablehnung einer beantragten Finanzhilfe (= Verwaltungsakt / Bescheid der zuständigen Behörde) inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Weitere Einzelheiten können Sie dem Bescheid entnehmen.

Kurztext

Wenn ein existenzbedrohender Schaden durch eine Naturkatastrophe oder extreme Witterungslage entstanden ist (Elementarschaden), können staatliche Finanzhilfen gewährt werden. Dabei werden diese für Privatpersonen als Soforthilfen ausgezahlt.

Ansprechpunkt

Bitte beantragen Sie die finanziellen Hilfen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

Die betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städte sind zuständig für die Gewährung einer Soforthilfe für private Haushalte.

Formulare

Die staatlichen finanziellen Hilfen werden schriftlich beantragt. Die entsprechenden Formulare stehen online zum Abruf zur Verfügung.