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Unternehmen steuerlich abmelden

Rheinland-Pfalz 99102018120000, 99102018120000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102018120000, 99102018120000

Leistungsbezeichnung

Unternehmen steuerlich abmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gewerbeabmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Zusendung (120)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.03.2021

Fachlich freigegeben durch

FM

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Volltext

Bei Einstellung (Aufgabe)

  • Ihres gewerblichen Betriebs,
  • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

oder Verlegung

  • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • einer Betriebsstätte oder 
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit.

Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich vornehmen.

Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Es handelt sich um eine Anzeigepflicht der steuerpflichtigen Person gegenüber dem Finanzamt, wenn sie ihren gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgibt oder verlegt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das ist grundsätzlich das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung oder im Fall einer gesonderten Feststellung der betrieblichen Einkünfte die Feststellungserklärung einreichen müssen.

Dieses zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden