Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Freiberufliche Tätigkeit anzeigen

Rheinland-Pfalz 99102038000000, 99102038000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102038000000, 99102038000000

Leistungsbezeichnung

Freiberufliche Tätigkeit anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Finanzamt (Synonym), Meldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie sich selbständig machen oder einen freien Beruf ausüben, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Volltext

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt mitzuteilen.

Zusätzlich sind die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung des Fragebogens verzichten.

Erforderliche Unterlagen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die im Fragebogen genannten Unterlagen.

Im Fall der Vertretung die entsprechende Vollmacht.

Bei Steuerzahlung per Lastschrift das ausgefüllte SEPA-Mandat.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Melden Sie sich auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.

Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Eine Hilfestellung zur Registrierung bei Mein ELSTER steht Ihnen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern zur Verfügung.

Sind Sie eine minderjährige Person oder eine Person ohne inländischen Wohnsitz und ohne Identifikationsnummer? Dann können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über eine gesonderte Registrierungsform abgeben (sogenannter ELSTERLight-Account). Die Registrierung erfolgt hier mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse. Mit diesem Account können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach Erhalt Ihrer Steuernummer können Sie diese Registrierung dann in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln.

Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Fragebogen ab.

Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und wird auf Sie zukommen, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung des Fragebogens verzichten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige hat nach der Aufnahme der Tätigkeit innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Gleiches gilt für die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der elektronische Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.