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Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Rheinland-Pfalz 99010003001002, 99010003001002 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001002, 99010003001002

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Jugendliche (Synonym), Niederlassungserlaubnis (Synonym), unbefristet (Synonym), Kinder (Synonym), Familiennachzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für minderjährige Kinder

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.03.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Volltext

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Kosten

Gebühr: 113€
für Volljährige
Gebühr: 55€
für Minderjährige

Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden