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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

Rheinland-Pfalz 99010003001006, 99010003001006 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001006, 99010003001006

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Niederlassungserlaubnis (Synonym), Blaue Karte EU (Synonym), unbefristet (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Inhaber einer Blauen Karte EU

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Personal einstellen (2030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Sie haben eine Blaue Karte EU und arebiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deustchland? Dann können Sie eine unbefristeteNiederlassungserlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie

  • seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
  • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Altersvorsorge
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
  • Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
  • Erfolgreicher Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
  • mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

oder

  • mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
  • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Kosten

Honorar: 113€
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden