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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Rheinland-Pfalz 99010003001013, 99010003001013 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001013, 99010003001013

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für nachgezogene Familienangehörige von Deutschen

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Partnerschaft und Familie (1020000)
  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Fachlich freigegeben durch

MFFKI

Teaser

Sie sind seit 3 Jahren mit einem deutschen verheiratet oder führen mit solchen eine Lebenspartnerschaft? Dann können Sie bei Erfüllung weiterer Vorraussetzungeneine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Volltext

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
  • seit mindestens 3 Jahren bestehende familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsagehörigen (Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kind oder Elternteil)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Kosten

Gebühr: 113€
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden