Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
- Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
- die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
- eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
- ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
- eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.
Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen 511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
- Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. Nachreichung möglich
- Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung
Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).