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Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Rheinland-Pfalz 99006056006000, 99006056006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006056006000, 99006056006000

Leistungsbezeichnung

Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Kran (Synonym), Verlängerung (Synonym), Flüssiggasanlage (Synonym), Gasfüllanlage (Synonym), Flugfeldbetankungsanlage (Synonym), Dampfkesselanlage (Synonym), Füllanlage (Synonym), maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik (Synonym), Aufzugsanlage (Synonym), Betrieb (Synonym), Druckbehälteranlage (Synonym), Füllstelle (Synonym), Tankstelle (Synonym), Lageranlage (Synonym), Druckanlage (Synonym), Anlage explosionsgefährdete Bereiche (Synonym), Rohrleitungsanlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 19 (6) BetrSichV

Teaser

Wenn Sie die Prüffrist für eine überwachungsbedürftige Anlage verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Die Verlängerung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für folgende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen inklusive Dampfkesselanlagen
  • Krane
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
  • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
  • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
  • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen

Voraussetzungen

Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beatragen.

  • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverlängerung oder eine Ablehnung der Prüffristverlängerung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden. Spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Prüffrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch:

  • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
  • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

Kurztext

  • Verlängerung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung
  • Überwachungsbedürftige Anlage unterliegen festgelegten Prüffristen. Wenn diese verlängert werden sollen, ist dafür eine Genehmigung notwendig.
  • Verlängerung von Prüffristen je nach Einzelfall auf Antrag für überwachungsbedürftige Anlagen möglich
  • Zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Nein