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Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

Rheinland-Pfalz 99050178012001, 99050178012001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050178012001, 99050178012001

Leistungsbezeichnung

Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten (Synonym), Ausfuhr von Medizinprodukten (Synonym), FSC (Synonym), MDR (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Exportbescheinigung (Synonym), Exportzertifikate für Medizinprodukte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - aktiv

SDG Informationsbereiche

  • Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Teaser

Als Hersteller von aktiven Medizinprodukten oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Mit diesem Freiverkaufszertifikat wird Ihnen die Verkehrsfähigkeit der betreffenden Produkte innerhalb der EU bestätigt.

Volltext

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung der betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n) des betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung zum Qualitätsmanagement des Herstellers durch eine benannte Stelle
  • Produktliste nach Vorgabe der MDR

Voraussetzungen

  • Ihre Niederlassung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde und Sie sind in Eudamed registriert.
  • Ihre betroffenen Medizinprodukte sind in DMIDS angezeigt.
  • Es bestehen keine bekannten Bedenken seitens der Behörde.
  • Aktuelle Unterlagen der betroffenen Medizinprodukte liegen vor.

Kosten

Gebühr: 100€ - 1.000€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein.
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
  3. Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls. Unterlagen nach.
  4. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Behörde das Freiverkaufszertifikat aus.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)

Frist

Es ist keine Frist zur Beantragung zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvVfG) gegen die Gebührenerhebung

Kurztext

  • Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. InVitro-Diagnostika – aktiv
  • Freiverkaufszertifikate werden für aktive Medizinprodukte ausgestellt.
  • Ein Freiverkaufszertifikat kann von Herstellern oder EUBe-vollmächtigten beantragt werden.
  • Für die Beantragung von Freiverkaufszertifikaten müssen die Medizinprodukte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch eine Konformitätserklärung belegt sein.
  • Angezeigte und CEgekennzeichnete Medizinprodukte sind innerhalb der EU und den zugehörigen Vertragsstaaten verkehrsfähig, d.h. die Ausstellung eines Zertifikates entfällt.
  • Die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats ist gebührenpflichtig.
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt (LfU) – Abteilung 2 – Referat 25.1

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt (LfU) – Abteilung 2 – Referat 25.1.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja