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Brexit

Rheinland-Pfalz 99011016000000, 99011016000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011016000000, 99011016000000

Leistungsbezeichnung

Brexit

Leistungsbezeichnung II

Brexit

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Brexit (Synonym), Briten (Synonym), Großbritannien (Synonym), Austritt (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), EU (Synonym), Ausländerbehörde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2019

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) hat am 29. März 2017 förmlich seinen Willen bekundet, aus der Europäischen Union (EU) austreten zu wollen.

Das zwischen den Verhandlungsparteien zur Regelung dieses „Brexit“ ausgehandelte Austrittsabkommen, welches den Austritt abmildern und auch eine längere Übergangszeit vorsehen würde, hat bislang keine Mehrheit im britischen Unterhaus gefunden. Daher ist noch nicht geklärt, ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt (spätestens zum 31. Oktober 2019) kommt.

Ein Austritt bedeutet jedoch in jedem Fall, dass britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige nicht mehr freizügigkeitsberechtigt sind und für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigen.

Derzeit werden durch den Bund Regelungen geschaffen, um für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige eine Überleitung in die bestehenden Aufenthaltsrechte zu ermöglichen und damit den weiteren Aufenthalt sicherzustellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. In Kreisen ist dies die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die zuständigen Behörden stellen Antragsformulare zur Verfügung und bieten gebührenfreie Beratungen an.

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