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Nachehelicher Unterhalt Beantragung

Rheinland-Pfalz 99046011002000, 99046011002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046011002000, 99046011002000

Leistungsbezeichnung

Nachehelicher Unterhalt Beantragung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Scheidung (Synonym), Ehe scheiden (Synonym), Geschiedenenunterhalt (Synonym), Trennung (Synonym), Lebensunterhalt (Synonym), Unterhalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Scheidung (1020400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2019

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Sie können nach Ihrer Scheidung Ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten? So können Sie nachehelichen Unterhalt beanspruchen.

Volltext

Kann ein Ehepartner nach der Scheidung mit seinen Einkünften und seinem Vermögen nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, kann er vom anderen Unterhalt beanspruchen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Vereinbarung über Höhe und Zahlungsweise, entscheidet darüber das Familiengericht.

Der nacheheliche Unterhalt wird in der Regel im Zuge des Scheidungsverfahrens (Verbundverfahren) festgelegt. Er kann aber auch noch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder abgeändert werden. Der Anspruch muss rechtzeitig geltend gemacht werden; rückwirkend kann dies nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen.

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens: insbesondere Nachweise über Einkommen und Vermögen.

Voraussetzungen

  • Die Eheleute beziehungsweise die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sind rechtskräftig geschieden.
  • Der Anspruchsteller oder die Anspruchstellerin ist bedürftig.
    Maßgeblich sind Einkommen und Zahlungsverpflichtungen des Unterhalt begehrenden Partners oder der Unterhalt begehrenden Partnerin und die Verpflichtung zu eigener Erwerbstätigkeit.
  • Der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin ist leistungsfähig.

Kosten

Es fallen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, den das Gericht festsetzt.

Verfahrensablauf

Verweigert der Partner die Zahlung des Unterhalts oder leistet er ihn nur teilweise, ist es möglich, den Unterhalt auf gerichtlichem Wege einzufordern. Dazu ist ein kostenpflichtiger Antrag notwendig, der nur von einem Anwalt eingereicht werden kann.

Sind Sie nicht in der Lage, den geforderten Unterhalt genau zu beziffern - etwa weil Ihnen keine Informationen zum Einkommen und Vermögen des Antragsgegners vorliegen - können Sie auch zunächst die Erteilung einer Auskunft geltend machen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer nach einer Scheidung nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann unter gewissen Vorraussetzungen nachehelichen Unterhalt beanspruchen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Familiengericht am Amtsgericht, welches sich mit den Scheidungsverfahren befasst. Ist das Scheidungsverfahren bereits abgeschlossen, das Familiengericht am Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden