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Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Rheinland-Pfalz 99004002005000, 99004002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002005000, 99004002005000

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Apotheke (Synonym), Betriebserlaubnis (Synonym), Apothekerin (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Arzneimittel Vertrieb (Synonym), Medikament (Synonym), Drogen (Synonym), Apothekenbetrieb (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Freiverkäufliche Arzneimittel (Synonym), Arzneimittelrecht (Synonym), Arznei (Synonym), Apotheker (Synonym), Medikamente (Synonym), Konzession (Synonym), Apothekerkammer (Synonym), Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.02.2020

Fachlich freigegeben durch

MSAGD

Teaser

Sie möchten eine Apotheke betreiben? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Approbationsurkunde
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeiten
  • Miet- und Kaufverträge
  • diverse schriftliche Erklärungen
  • amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null)

Voraussetzungen

  • Antragsteller ist voll geschäftsfähig
  • deutsche Approbation als Apotheker
  • gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über die vorgeschriebenen Räume und    
  • die Ausstattung zum Betrieb einer Apotheke
  • erforderliche Zuverlässigkeit

Kosten

Gebühr: 600€ - 2.000€

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen anschließend Erteilung der beantragten Apothekenbetriebserlaubnis

Bearbeitungsdauer

Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

Frist

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erlaubnis erlischt u.a.

  • durch Tod,
  • durch Verzicht,
  • durch Rücknahme oder Widerruf der Approbation als Apotheker,
  • wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist (die zuständige Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt).

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

Wer eine Apotheke betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
  • Verschiedene Vordrucke und Erklärungen, die bei der zuständigen Stelle angefordert werden können

Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.