Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.
- Lebenslauf
- Beglaubigte Approbationsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung
- Nachweis der beruflichen Tätigkeiten
- Miet- und Kaufverträge
- diverse schriftliche Erklärungen
- amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null)
- Antragsteller ist voll geschäftsfähig
- deutsche Approbation als Apotheker
- gesundheitliche Eignung
- Nachweis über die vorgeschriebenen Räume und
- die Ausstattung zum Betrieb einer Apotheke
- erforderliche Zuverlässigkeit
- Formloser schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung der eingereichten Unterlagen anschließend Erteilung der beantragten Apothekenbetriebserlaubnis
Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Erlaubnis erlischt u.a.
- durch Tod,
- durch Verzicht,
- durch Rücknahme oder Widerruf der Approbation als Apotheker,
- wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist (die zuständige Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt).
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
- Verschiedene Vordrucke und Erklärungen, die bei der zuständigen Stelle angefordert werden können
Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.