Urlaubssemester beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Studienbeurlaubung (Synonym), Studium (Synonym), Beurlaubung (Synonym), Hochschule (Synonym), Unterbrechung (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
24.03.2021
Fachlich freigegeben durch
MWWK
Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule
Sie wollen ein Urlaubssemester beanspruchen? Dann müssen Sie dieses bei Ihrer Hochschule beantragen.
Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.
Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:
- Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
- länger andauernde Erkrankung
- Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Mutterschafts- und Erziehungszeiten
- ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
- betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.