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Urlaubssemester beantragen

Rheinland-Pfalz 99061001116000, 99061001116000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061001116000, 99061001116000

Leistungsbezeichnung

Urlaubssemester beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studienbeurlaubung (Synonym), Studium (Synonym), Beurlaubung (Synonym), Hochschule (Synonym), Unterbrechung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beurlaubung (116)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2021

Fachlich freigegeben durch

MWWK

Handlungsgrundlage

Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule

Teaser

Sie wollen ein Urlaubssemester beanspruchen? Dann müssen Sie dieses bei Ihrer Hochschule beantragen.

Volltext

Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Voraussetzungen

Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

  • Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
  • länger andauernde Erkrankung
  • Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
  • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
  • ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
  • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Kosten

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Entsprechende Formulare erhalten Sie an Ihrer Hochschule.

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