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Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung

Rheinland-Pfalz 99110002001000, 99110002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110002001000, 99110002001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Legehennen (Synonym), Eingriff (Synonym), Kannibalismus (Synonym), Amputation (Synonym), Geflügel (Synonym), Federpicken (Synonym), Küken (Synonym), Schnabelkürzen (Synonym), Nutzgeflügel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2019

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Teaser

Sie müssen zum Schutz Ihres Geflügels beispielsweise aufgrund von Federpicken oder Kannibalismus die Schanbelspitzen kürzen? Dann ist eine Erlaubnis der zuständigen Stelle nötig.

Volltext

Nach dem Tierschutzgesetz ist für das Kürzen der Schnabelspitze beim Nutzgeflügel eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Dies erfolgt auf Antrag des Tierhalters und ist befristet.

Prinzipiell ist aber von einer Schnabelkürzung abzusehen, da dieser als sehr empfindam gilt und es in Folge der Kürzung auch zu Schwulztbildungen beim Geflügel kommen kann.

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag ist nach folgend beizulegen:

  • die glaubhafte Darlegung der Unerlässlichkeit des Eingriffs durch eine tierärztliche Bescheinigung,
  • Angaben zu der beabsichtigten Methode des Schnabelkürzens
  • Fähigkeitsnachweis der durchführenden Personen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist beispielsweise das Federpicken oder bei Kannibalismus .

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Erteilung einer Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel ist in Ausnahmefällen möglich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte:

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

schriftlicher Antrag notwendig