Studienplatz Einschreibung (Immatrikulation)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen und Mitglied der Hochschule zu werden, schreiben Sie sich ein (Immatrikulation).
Um einen Studienplatz nach einer erfolgreichen Bewerbung anzunehmen, schreiben Sie sich in der geforderten Frist und mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei Ihrer Hochschule ein.
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
- Lichtbild
- Lebenslauf
- im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Dies kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen.
Um ein Studium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Universität:
- Hochschulreife oder
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben
- fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
Es fallen jedes Semester Semesterbeiträge an. Die Höhe des Semesterbeitrags variiert zwischen den Hochschulen.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Websites der Hochschulen. Diese sind bindend. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel beim Verstreichen der Rückmeldefristen Ihre Studienplatzzulassung verlieren.
Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nichteingeschrieben.
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie sich einschreiben oder bewerben wollen.
Studierende schreiben sich im Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule für das gewählte Studium ein.
Anträge bzw. Formulare sind auf der Homepage der jeweiligen Hochschule zu finden, bzw. werden Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung (zulassungsbeschränkte Studiengänge) zugesandt.