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EU-Heimtierausweis Ausstellung

Rheinland-Pfalz 99110021012000, 99110021012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110021012000, 99110021012000

Leistungsbezeichnung

EU-Heimtierausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pet Passport (Synonym), Heimtierausweis (Synonym), EU (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2019

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich lediglich ein vom Haustierarzt bzw. –ärztin ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit den Nachweisen einer Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip (in seltenen Ausnahmen Tätowierung) und einer gültigen Tollwutimpfung erforderlic

Für Reisen in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Tierarzt bzw. eine Tierärztin.

Voraussetzungen

Das Heimtier muss eine Kennzeichnung und einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß der Tierärztegebührenordnung an.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin, der oder die  ermächtigt ist, Heimtierausweise auszustellen.
In einem Termin beim Tierarzt oder der Tierärztin können – sofern noch nicht vorhanden – zunächst eine Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Danach kann der Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann – ggf. nach Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann Tollwutimpfung die Ausstellung eines Heimtierausweises kurzfristig durchgeführt werden.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt bzw. eine Tierärztin, der der die Heimtierausweise ausstellt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich EU-Heimtierpass notwendig

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin. Fast alle niedergelassenen Tierärzte oder Tierärztinnen, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden