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Einbürgerungstest Informationserteilung

Rheinland-Pfalz 99099006000000, 99099006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099006000000, 99099006000000

Leistungsbezeichnung

Einbürgerungstest Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nachweis (Synonym), Verleihung (Synonym), Staatsbürgerschaft (Synonym), Kentnisse [ (Synonym), Deutschland (Synonym), Einbürgerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (099)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Einbürgerung (1080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2019

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

In der Regel erfolgt dies durch einen  erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.

Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test „Leben in Deutschland“ abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.

Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben,  müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).

Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.

Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen

  • "Leben in der Demokratie",
  • "Geschichte und Verantwortung" 
  • "Mensch und Gesellschaft" gestellt.

Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

ein gültiges Ausweisdokument

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 25€
Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest

 Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

  • Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
  • Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
  • Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
  • Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
  • Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
  • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
  • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest nachweisen. 

Ansprechpunkt

Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen,  wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)

Zuständige Stelle

Formulare

nicht vorhanden