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Vereinsregister Auskunft

Rheinland-Pfalz 99119004109000, 99119004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004109000, 99119004109000

Leistungsbezeichnung

Vereinsregister Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

eingetragener Verein (Synonym), Registergericht (Synonym), Vereinssatzung (Synonym), e.V. (Synonym), Vereinsdatenänderung (Synonym), Vereinsgründung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vereine (119)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2019

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Name, der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung sind eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Hinsichtlich der Einsicht in das Vereinsregister sind keine besonderen Voraussetzungen zu beachten. Serviceleistungen wie elektronische Dokumentenabrufe oder die Erteilung von Abschriften sind jedoch zum Teil gebührenpflichtig

Kosten

  • Eiinsicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht: gebührenfrei
  • unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: EUR 10,00
  • beglaubigte Abschrift: EUR 20,00
  • Abrufgebühr für ein Dokument auf www.handelsregister.de je nach Art des Dokuments zwischen EUR 0,00 und EUR 4,50

Verfahrensablauf

Die Einsicht in das Vereinsregister ist Jedem gestattet.

Der elektronische Zugang erfolgt bundesweit über das gemeinsame Registerportal der Länder. Hier haben Sie die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Vereinen zu suchen. Als Ergebnis der Recherche werden regelmäßig verschiedene Dokumente angeboten.

Hinweis: Das Herunterladen der meisten der angebotenen Dokumente ist jedoch gebührenpflichtig und erfordert eine Registrierung als Nutzer.

Sie können das Vereinsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr einen Ausdruck erstellen lassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten, Eine Einsicht bzw. Auskunft kann jederzeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Den Onlinezugang des gemeinsamen Registerportals der Länder können Sie – sofern Sie über einen Internetzugang verfügen – selbst aufrufen. Ansonsten können Sie sich an das zuständige Registergericht am Amtsgericht wenden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Registergericht beim Amtsgericht und dem gemeinsamen Registerportal der Länder

Formulare

nicht vorhanden

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