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Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Rheinland-Pfalz 99089023150000, 99089023150000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089023150000, 99089023150000

Leistungsbezeichnung

Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

freilaufender Hund (Synonym), Fundtiere (Synonym), Tier gefunden (Synonym), ausgesetzte Katze (Synonym), ausgesetzt (Synonym), zugelaufen (Synonym), Herrenlos (Synonym), Fundtier (Synonym), herrenloses Tier (Synonym), ausgesetzter Hund (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Unterbringung (150)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

Erforderliche Unterlagen

ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen in der Fundestelle der Gemeinde angezeigt werden. Bei Abgabe der Fundtiere direkt im Tierheim erbringt diese die Anzeige bei der Kommune.

Ansprechpunkt

An das Fundamt der jeweiligen Kommune

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden