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Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Rheinland-Pfalz 99050181005000, 99050181005000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050181005000, 99050181005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Freudenhaus (Synonym), Bordell (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Laufhaus (Synonym), Prostitutionsstätte betreiben (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), , Wohnungsbordell (Synonym), Terminwohnung (Synonym), Prostitution (Synonym), Puff (Synonym), Sex (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2018

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
  • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
  • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände

Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie  dürfen von außen nicht einsehbar sein.
  • Sie  müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
  • Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
  • Sie  dürfen nicht  als Wohn- oder Schlafraum  genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Betriebskonzept
  • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden