Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Broschüre (Synonym), Flyer (Synonym), Handzettel (Synonym), Reklame (Synonym), Prospekt (Synonym), Infoblatt (Synonym), Werbung (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
26.04.2024
Fachlich freigegeben durch
FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
- Verteilung von Werbematerial Erlaubnis
- Für die Verteilung von Werbung wird eine Erlaubnis benötigt.
- Antrag sollte schriftlich gestellt werden
- Zuständig: Ordnungsamt
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.