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Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

Rheinland-Pfalz 99050122104002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122104002

Leistungsbezeichnung

Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prostituierte (Synonym), Anschaffen (Synonym), Hure (Synonym), Callgirl (Synonym), Körper verkaufen (Synonym), Nutte (Synonym), Prostitution (Synonym), Dirne (Synonym), auf den Strich gehen (Synonym), Sexarbeiter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

Verlängerung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

12.06.2018

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Aufnahme einer Tätigkeit zur Prostitution ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Eine Fortführung der Prostitutionstätigkeit ist danach nur erlaubt, wenn Sie die Anmeldung zeitlich verlängern.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)

Voraussetzungen

Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte nach Ablauf der Gültigkeit einer bereits vorhandenen Anmeldebescheinigung.

Kosten

Die Grundlage zur Erhebung von Gebühren für die Behörden bildet die zuständige Gebührenverordnung. Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.

Verfahrensablauf

Persönliche Vorstellung und Anmeldung in der zuständigen Behörde. Es folgt ein persönliches Beratungsgespräch. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

5 Werktag(e)
5 Werktag(e)
5 Werktag(e)

ca. 5 Werktage

Frist

Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte mitgeführt werden. Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ("Arbeitserlaubnis") vorlegen.

Das Beratungsgespräch kann vielfach auch in Ihrer Muttersprache durchgeführt werden. Sie können auch einen Sprachmittler selbst mitbringen.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage.

Kurztext

Die Aufnahme zur Prostitution ist nur nach einer Anmeldung genehmigt. Die Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt und muss bei Weiterbstand verlängert werden.

Ansprechpunkt

Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.

Zuständige Stelle

Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Formulare

Vor Ort bei den zuständigen Behörden.