Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Rheinland-Pfalz 99108049012003, 99108049012003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012003, 99108049012003

Leistungsbezeichnung

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Leistungsbezeichnung II

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Ausstellung (Synonym), neuer Führerschein (Synonym), ungültig (Synonym), Gültigkeit (Synonym), Führerschein (Synonym), Befristet (Synonym), Ablauf (Synonym), Führerschein abgelaufen (Synonym), Führerscheindokument (Synonym), Beantragung neuer Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Volltext

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
  • ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
  • läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
  • die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden