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Nahverkehrsticket Erwerb

Rheinland-Pfalz 99107028001000, 99107028001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107028001000, 99107028001000

Leistungsbezeichnung

Nahverkehrsticket Erwerb

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Beförderung (Synonym), Nahverkehrsticket (Synonym), Personennahverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigen Sie ein Nahverkehrsticket. Dieses können Sie beim Nahverkehrsbund erwerben.

Volltext

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dient der für jede Person zugänglichen Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und Bedarfsverkehr. Der Nahverkehr wird folgendermaßen definiert:

  • die Mehrzahl der Fahrgäste hat eine Reiseweite von maximal 50 km
  • die Gesamtfahrzeit der Fahrgäste von einer Stunde wird nicht überschritten

Der Nahverkehr dient der bedarfsgerechten Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten und von öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen. Für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein sogenanntes Nahverkehrsticket notwendig. Dieses Ticket kann bei den Verkehrsbünden online oder persönlich erworben werden. Der Erwerb von ermäßigten Nahverkehrstickets ist ebenfalls möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dient der für jede Person zugänglichen Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und Bedarfsverkehr.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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