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Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Rheinland-Pfalz 99003033035000, 99003033035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003033035000, 99003033035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Amtsbetreuer (Synonym), Amtsbetreuung (Synonym), Vormund (Synonym), Urkunde (Synonym), Beglaubigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beglaubigung (035)

SDG Informationsbereiche

  • Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Teaser

Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen können auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.

Volltext

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

Die öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll und seine Vollmacht nicht bereits notariell beglaubigt ist. Auch wenn in Ihrem Namen eine Erbausschlagung – zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses – erklärt werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehörde an- oder abzumelden.

Eine notarielle Beurkundung ist dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen berechtigen soll.

Wenn die Vorsorgevollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 10€

Für jede Beglaubigung fällt nachfolgende Gebühr an:

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Betreuungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

Formulare

nicht vorhanden