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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Rheinland-Pfalz 99013016012001, 99013016012001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012001, 99013016012001

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Fürsorge (Synonym), Kindeswohl (Synonym), Negativbescheinigung (Synonym), Eltern (Synonym), Kind (Synonym), Sorge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Negativbescheinigung

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2018

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.

Volltext

Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und –ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

Voraussetzungen

Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit dem Sorgerechtsnachweis können nicht miteinander verheiratete Eltern das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Ansprechpunkt

Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

Zuständige Stelle

Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.

Formulare

Formlose Beantragung