Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Inhalt
Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Begriffe im Kontext
Sporthallenbenutzung (Synonym), Sporthallenbelegung (Synonym), Sporthallennutzung (Synonym), Sporthalle Belegung (Synonym), Sporthalle (Synonym), Sportplatz (Synonym), Sporthalle Vermietung (Synonym), Mehrzweckhalle (Synonym), Gemeindehalle (Synonym)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
Fachlich freigegeben am
03.09.2021
Fachlich freigegeben durch
MdI
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.