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Lang-LKW Informationserteilung

Rheinland-Pfalz 99026003013000, 99026003013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026003013000, 99026003013000

Leistungsbezeichnung

Lang-LKW Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Lang-LKW (Synonym), LKW (Synonym), Schwertransport (Synonym), Fahrzeugkombination (Synonym), Schwerlastverkehr (Synonym), Verkehrssicherheit (Synonym), Güterkraftverkehr (Synonym), Überlänge (Synonym), Gigaliner (Synonym), Giga-Liner (Synonym), Lastkraftwagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Regelbetrieb von Lang-Lkw (fälschlich auch als „Gigaliner“ bezeichnet)

Lang-LKW dürfen seit dem 1. Januar 2017 unbefristet auf bestimmten Straßen im Bundesgebiet fahren. Die Bedingungen hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtlich geregelt.

Danach gelten bestimmte Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.

Die Anforderungen an den Fahrer sind:

  • fünfjähriger ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis CE,
  • nachzuweisende fünfjährige Berufserfahrung im gewerblichen Straßengüter- oder Werkverkehr,
  • absolvierter Einweisungslehrgang.

Die Anforderungen an das Fahrzeug sind:

  • Die Länge der Lang-Lkw darf, abhängig von der Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, maximal 25,25 m betragen.
  • Der Transport von flüssigen Massengütern in Großtanks, Gefahrgut, lebenden Tieren oder von freischwingend befestigten Gütern, die aufgrund ihrer Masse die Fahrstabilität beeinträchtigen, mit einem Lang-LKW ist verboten.
  • Die Lang-Lkw dürfen nur auf geeigneten Straßen fahren, die von den Ländern gemeldet wurden (sog. Positivnetz).
  • Die Gesamtmasse darf maximal 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr auf Fahrten von oder zu Umschlaganlagen auf die Schiene oder Wasserstraße betragen

Das Positivnetz wird vom zuständigen Bundesministerium aktualisiert und erweitert. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern.

Häufig werden Lang-Lkw fälschlicherweise als „Gigaliner“ bezeichnet. Letztere werden im Ausland teilweise eingesetzt, haben aber ein höheres Gewicht von bis zu 60 Tonnen. Dies ist in Deutschland nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zusatzregeln gibt es für zwei Typen von Lang-Lkw:

  • Der sog. verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden.
  • Lang-Lkw des sogenannten Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) dürfen befristet für ein weiteres Jahr eingesetzt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Lang-LKW dürfen seit dem 1. Januar 2017 unbefristet auf bestimmten Straßen im Bundesgebiet fahren. Die Bedingungen hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtlich geregelt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden