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Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

Rheinland-Pfalz 99010025001000, 99010025001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010025001000, 99010025001000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), Schweizer (Synonym), Aufenthaltsberechtigung (Synonym), Arbeitsgenehmigung (Synonym), Ausländer (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Schweiz (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym), Arbeit (Synonym), Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthalt (Synonym), Freizügigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
  • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
  • Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
  • Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
  • Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
  • Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
  • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft 

Voraussetzungen

Schweizer Staatsangehörigkeit.

Kosten

Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden