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Elektroschrott Entsorgung

Rheinland-Pfalz 99001027004000, 99001027004000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001027004000, 99001027004000

Leistungsbezeichnung

Elektroschrott Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abfall (Synonym), Elektronikschrott (Synonym), Müll (Synonym), Elektromüll (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Teaser

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Volltext

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Voraussetzungen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Frist

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
  • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
  • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Formulare

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

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