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Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Rheinland-Pfalz 99108031002000, 99108031002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031002000, 99108031002000

Leistungsbezeichnung

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verwarnung (Synonym), Festsetzung (Synonym), Bußgeld (Synonym), Geldbuße (Synonym), ruhender Verkehr (Synonym), fließender Verkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden