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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Rheinland-Pfalz 99085001012011, 99085001012011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012011, 99085001012011

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ePass (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Identity-Card (Synonym), Ausweis (Synonym), Identifikation (Synonym), 48-Seiten Reisepass (Synonym), Paß (Synonym), 48-seitig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

erstmalig für Volljährige

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 60€
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Gebühr: 82€
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren
Gebühr: 37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50€
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Frist

  • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden