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Reisepass mit 48-Seiten beantragen

Rheinland-Pfalz 99085001012001, 99085001012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012001, 99085001012001

Leistungsbezeichnung

Reisepass mit 48-Seiten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Reisepass mit 48-Seiten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reiseausweis (Synonym), Identifikation (Synonym), Ferien (Synonym), Europapass (Synonym), Vielreisepass (Synonym), Biometrischer Reisepass (Synonym), verreisen (Synonym), Urlaub (Synonym), Reisepaß (Synonym), Ausweis (Synonym), 48-Seiten Reisepass (Synonym), ePass (Synonym), Pass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Vielreisende

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Kosten

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

Frist

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden