Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jugendgerichtshilfe

Rheinland-Pfalz 99069008077000, 99069008077000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069008077000, 99069008077000

Leistungsbezeichnung

Jugendgerichtshilfe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heranwachsende (Synonym), Sozialstunden (Synonym), Diversion (Synonym), junge Straftäter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Beratung und Unterstützung (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn junge Menschen straffällig werden, dann wirkt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Verfahren mit.

Volltext

Wenn junge Menschen zwischen dem 14. bis zum 21. Geburtstag mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.

Nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten und, wenn es sich um Jugendliche handelt, grundsätzlich auch mit seinen Erziehungsberechtigten Kontakt auf, so informiert sie diese zunächst über die Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.

Die frühzeitige Initiative der Jugendgerichtshilfe ist in § 52 Abs.2 SGB VIII gesetzlich vorgegeben. Danach ist es erforderlich, daß das Jugendamt frühzeitig prüft, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Bereits im Zeitraum vor einer justiziellen Entscheidung sollen damit die aus pädagogischer Perspektive erforderlichen Hilfen angeboten werden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe anlässlich eines jugendgerichtlichen Verfahrens ist eine gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe. Gebühren fallen hierfür nicht an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten bzw. mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf. Eine Kontaktaufnahme durch Beschuldigten bzw. durch die Erziehungsberechtigten ist ebenso jederzeit. Eventuell bestehende Fristen bespricht die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal