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Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Rheinland-Pfalz 99012123013000, 99012123013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012123013000, 99012123013000

Leistungsbezeichnung

Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Feuer (Synonym), Brandschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wohnungen müssen in den Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Volltext

Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein.

Näheres ergibt sich aus den:

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für Auskünfte steht Ihnen die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden