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Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Rheinland-Pfalz 99015033017000, 99015033017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015033017000, 99015033017000

Leistungsbezeichnung

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Eingliederung (Synonym), Behinderung (Synonym), Berufstätigkeit (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Förderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Personal einstellen (2030200)
  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann dem Arbeitgeber im Einzelfall ein personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen, der das im Betrieb übliche Maß deutlich überschreitet. Das Integrationsamt kann dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren. Man unterscheidet vor allem zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:

  • Personelle Unterstützung (auch besonderer Betreuungsaufwand genannt), das heißt außergewöhnliche Aufwendungen in Form von zusätzlichen Personalkosten anderer Beschäftigter, gelegentlich auch externer Betreuer. Gemeint sind damit Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit. Beispiele sind die Vorlesekraft für blinde Menschen, der betriebliche Ansprechpartner für gehörlose oder seelisch behinderte Menschen, aber auch die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskollegen bei der Arbeitsausführung sowie behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz, etwa durch den Meister bei einem geistig behinderten Menschen.
  • Minderleistung/Minderleistungsausgleich, das heißt die anteiligen Lohnkosten von solchen schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb zurückbleibt. 

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

  • Minderleistung von mind. 30 % oder
  • Unterstützungsaufwand von mind. 0,5 Std. täglich

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden