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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Rheinland-Pfalz 99015018148004, 99015018148004 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148004, 99015018148004

Leistungsbezeichnung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Berufstätigkeit (Synonym), Behinderung (Synonym), Förderung (Synonym), Eingliederung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

für schwerbehinderte Menschen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden