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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Rheinland-Pfalz 99015018148003, 99015018148003 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148003, 99015018148003

Leistungsbezeichnung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Leistungsbezeichnung II

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

behindert (Synonym), Förderung (Synonym), Berufstätigkeit (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Eingliederung (Synonym), Behinderte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)
  • Behinderung (1130300)
  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden. Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. 

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag.

Voraussetzungen

Beschäftigung von u.a. schwerbehinderten Menschen:

  • mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebes erschwert oder verhindert,
  • die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen,
  • nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden, sowie

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Wegen der intensiven betriebswirtschaftlichen Prüfung dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen mehrere Wochen.

Frist

Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: 

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden