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Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Rheinland-Pfalz 99022001017005, 99022001017005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017005, 99022001017005

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BAföG (Synonym), Schule (Synonym), Hochschulstudium (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Schulbesuch, ein Studium oder ein Praktikum im Ausland gewährt werden.

Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierender die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

Erforderliche Unterlagen

  • förmlicher Antrag
  • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /
    ​wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
    • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag vom vorletzten Kalenderjahr

Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

Voraussetzungen

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • ständiger Wohnsitz im Inland
  • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
  • die Dauer der Auslandsausbildung beträgt mindestens drei Monate
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Auslandsausbildung nicht aus

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Den Erstantrag sollten Sie des-halb sofort nach der Zusage der ausländischen Schule oder der Zulassung zum Auslandsstudi-um stellen. Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Dauer der Auslandsausbildung, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. 
 
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da für eine Auslandsausbildung innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz Zuschläge für Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherung geleistet werden. Bei Auslandsausbildungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz wird ggf. zusätzlich ein monatlicher Auslandszuschlag zum Ausgleich der Kaufkraftunterschiede gewährt.
 

BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter  für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn  Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den zuständigen Stellen erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.