Zahnärztliche Prüfung Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten Ihre die zahnärtztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- ein Lichtbild
- das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
- die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
- das Zeugnis der Terminologie
- Nachweise über anerkannte Praktika
- Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.