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Zahnärztliche Prüfung Zulassung

Rheinland-Pfalz 99018094007000, 99018094007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018094007000, 99018094007000

Leistungsbezeichnung

Zahnärztliche Prüfung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arztberuf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihre die zahnärtztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Volltext

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ein Lichtbild
  • das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
  • das Zeugnis der Terminologie
  • Nachweise über anerkannte Praktika
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Ansprechpunkt

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden