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Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden

Rheinland-Pfalz 99018090007000, 99018090007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018090007000, 99018090007000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arztberuf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden? Dann erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung.

Volltext

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Erforderliche Unterlagen

Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
  • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Ansprechpunkt

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden