Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden? Dann erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung.
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
- Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
- 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.
Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.