Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Berufserlaubnis (Synonym), Rückgabe (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Lizenzen (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym)
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Auf die Approbation können Sie durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann sein, dass Sie einen anderen Beruf (z.B. nach Zweitstudium) ergreifen möchten oder Sie wollen die Tätigkeit, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausüben.
Mit dem Verzicht auf die Approbation geben Sie sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung auf.
- Approbationsurkunde (Original)
- schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
- Der Zeitpunkt darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie eine schriftliche Verzichtserklärung an die zuständige Stelle.
Die Approbationsurkunde wird von der Behörde als ungültig gekennzeichnet und dann an den Urkundeninhaber zurückgesandt.