Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Rheinland-Pfalz 99018146261000, 99018146261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018146261000, 99018146261000

Leistungsbezeichnung

Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Leistungsbezeichnung II

Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Berufserlaubnis (Synonym), Rückgabe (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Lizenzen (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Auf die Approbation können Sie durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann sein, dass Sie einen anderen Beruf (z.B. nach Zweitstudium) ergreifen möchten oder Sie wollen die Tätigkeit, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausüben.

Mit dem Verzicht auf die Approbation geben Sie sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (Original)
  • schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
    • Der Zeitpunkt darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie eine schriftliche Verzichtserklärung an die zuständige Stelle.

Die Approbationsurkunde wird von der Behörde als ungültig gekennzeichnet und dann an den Urkundeninhaber zurückgesandt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden