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Rückgabe von Altbatterien

Rheinland-Pfalz 99001026000000, 99001026000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001026000000, 99001026000000

Leistungsbezeichnung

Rückgabe von Altbatterien

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Sonderabfall (Synonym), Monozelle (Synonym), Abfall (Synonym), Müll (Synonym), Knopfzelle (Synonym), Akku (Synonym), Schrott (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können Batterien oder in Geräte eingebaute Batterien wieder unentgeltlich beim Händler zurückgeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

kostenfrei

Ausnahme:
Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.

Verfahrensablauf

Händler, die Batterien verkaufen, nehmen diese zurück. Werfen Sie leere Batterien in die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) oder suchen Sie eine Sammelstelle Ihrer Kommune (Recyclinghof) auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.

Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.

Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Batterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:

  • Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe)
  • Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer)
  • Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen.

Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien".

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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