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Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

Rheinland-Pfalz 99107008104001, 99107008104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104001, 99107008104001

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Stranthaus (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), Fernseh (Synonym), Zweitwohnung (Synonym), Studentenwohnung (Synonym), Stadtwohnung (Synonym), GEZ (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

weitere Wohnung

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Handlungsgrundlage

§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden