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Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen

Rheinland-Pfalz 99120001107000, 99120001107000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99120001107000, 99120001107000

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausschreibung (Synonym), Vergabe (Synonym), Mainz (Synonym), Verkabekammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Öffentliche Aufträge (120)

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.05.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben.

Volltext

Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben. Sie ist allerdings nur bei europaweiten Vergaben zuständig, bei denen die EU-Auftragswerte erreicht oder überschritten werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht werden und sollte folgende Mindestangaben enthalten:

  • Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers;
  • Sachverhaltsdarstellung;
  • Darstellung der Vergaberechtsverstöße;
  • Vortrag, dass der in § 160 Abs. 3 GWB normierten Rügeobliegenheit entsprochen wurde oder eine solche nicht bestanden hat;
  • Mitteilung, worin der Schaden auf Seiten des Antragstellers besteht.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wer­den für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 € und soll grundsätzlich den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Die Mindestgebühr ist gemäß der Geschäftsordnung der Vergabekammer mit der Antragstellung zu entrichten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig zu stellen, dass die Vergabekammer den Antrag dem Auftraggeber noch vor dessen Zuschlagserteilung übermitteln kann. Denn dadurch wird zunächst ein Zuschlagsverbot bewirkt. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann dagegen grundsätzlich nicht aufgehoben werden. Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz zulässig.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Vergabekammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden