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Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Rheinland-Pfalz 99131020169000, 99131020169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020169000, 99131020169000

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernunterricht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

 Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Email: poststelle@zfu.nrw.de

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden