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Arbeiten in der EU

Rheinland-Pfalz 99011010000000, 99011010000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011010000000, 99011010000000

Leistungsbezeichnung

Arbeiten in der EU

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Arbeitserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Unionsbürger sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anmelden. Die Behörde bescheinigt Ihnen, dass Sie Ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind. Sie kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind, hängt vom Status des Unionsbürgers ab (z.B. Selbständiger oder Angestellter).

Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter.

Arbeitserlaubnis

Unionsbürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.

Hinweis: Eine Ausnahme gilt für Bürger der neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Für sie wird der Zugang zu den Arbeitsmärkten einiger der ursprünglichen EU-Mitgliedsländer bis zur Herstellung der vollen Freizügigkeit zum 31. Dezember 2013 eingeschränkt sein. Umgekehrt kann in diesen neuen EU-Staaten während der Übergangszeit auch für Unionsbürger aus den alten EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Informationen über die nationalen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in den einzelnen Beitrittsländern können bei den Botschaften der jeweiligen Beitrittsländer eingeholt werden.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA). Neben allgemeinen Informationen zum Thema "Arbeiten im Ausland" finden Sie dort auch konkrete Länderinformationen. Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU bietet der Bürger-Informationsservice der Europäischen Kommission "Dialog mit den Bürgern".

Die Berufsinformationszentren halten Europamappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung.

Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus veröffentlicht es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt. Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes.

Sozialleistung und Sozialversicherung

Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden.

Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren.

Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Informationen bezüglich der Sozialversicherungssysteme einzelner Länder finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA) unter "Länderinformationen/Soziale Sicherung".

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausländische EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, erhalten weitere Informationen unter „Arbeitserlaubnis EU“.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal